Die Gültigkeit einer C- Lizenz Leistungssport oder Breitensport beträgt 4 Jahre und wird immer auf den 31.12. des Ablaufjahres datiert.
Der Erwerb einer höheren Lizenz also der B-Lizenz verlängert die niedrigere Lizenz ebenfalls.
Für weitere Fragen steht der Michael Gefken, Referent Lehre/Ausbildung, gerne zur Verfügung. Tel.: 0421 875829
Die Hospitationsmöglichkeiten zur C-Trainerverlängerung können hier eingesehen werden.
Mit dem 01.01.2011 gibt es einige Veränderungen in der C-Trainerfortbildung, diese möchte ich euch hiermit nahebringen.
- Alle C- Trainerlizenzen deren Gültigkeit am 31.12. abgelaufen ist können im Folgejahr noch bis zum 30.06. mit 15LE verlängert
werden, ab dem 01.07. des Folgejahres ist dann nur noch eine Verlängerung mit 30 LE möglich (bis maximal 2 Jahre nach Ablauf der
Lizenzgültigkeit).
Beispiel: eine C- Lizenz ist zum 31.12.2010 abgelaufen so kann diese Lizenz noch bis zum 30.06.2011 mit 15 LE verlängert werden, ab dem 01.07.2011 müssen dann 30 LE für die Liezenzverlängerung abgeleistet werden.
- Ab sofort werden Lizenzverlängerungen nur noch dann anerkannt wenn der größte Anteil der 15 LE (mind. 8LE) in einer
Fortbildungsveranstaltung des BBV, LSB oder anderer Badminton LV abgeleistet wurden, das komplette "zusammenhospitieren" der
erforderlichen 15 LE ist nicht mehr möglich.
- Die für die Lizenzverlängerung nachgewiesenen Fortbildungseinheiten können auf mehrere Veranstaltungen aufgeteilt werden
allerdings darf die älteste Veranstaltung max. 12 Monate von der Lizenzverlängerung zurückliegen.
- Grundsätzlich können C- Lizenzen auch vor dem eigentlichen Lizenzablauf verlängert werden, jedoch frühestens im Kalenderjahr
nach der letzten Verlängerung bzw. Ausstellung der Lizenz, diese Option ist einmal pro Gültigkeitszeitraum möglich. Die Lizenz
verlängert sich dann um 4 Jahre ab dem Ablaufdatum.
Beispiel: eine Lizenz ist bis zum 31.12.2013 gültig die Verlängerung für diese Lizenz wird vorzeitig im Kalenderjahr 2011 eingereicht,
so erhält die Lizenz jetzt eine Gültigkeit bis zum 31.12.2017. Hierbei kann die nächste Verlängerung allerdings erst in 2014
für vier Jahre ab 2017 (also bis 2021) beantragt werden.
Bei Hospitationen zum Lizenzerwerb oder zur Lizenzverlängerung ist ab sofort zu beachten, dass diese NICHTMEHR bei einem Hospitationtrainer geleiste werden könne der im selben Verein wie der/die Hospitant/in tätig ist. Hospitationenn machen nur dann Sinn wenn der/die Hospitant/in auch die Arbeitsweise anderer als des/der eigenen Vereinstrainer kennenlernt.
Die Hospitationsliste wird zukünftig in Hospitationsmöglichkeiten für Trainer/innen C- Leistungssport und Trainer/innen C Breitensport aufgeteilt. Trainer C- Leistungssport die in Breitensportlich orientierte Gruppen trainieren können auch max. 3 LE der für die Lizenzverlängerung möglichen 7 Hospitations LE bei Trainer/innen der Breitensportliste ableisten (bis zur Veröffentlicheung der Breitensportliste gilt natürlich die vorhandene Liste weiterhin).
Bremen, 01.01.2011 Michael Gefken










