Neugestaltung der C - Trainerausbildung im BBV
Die Ausbildung zum „Trainer C“ beinhaltet zukünftig 120 Lerneinheiten (LE) durch den BBV die Teilnahme am Übungsleitergrundkurs des LSb entfällt bei allen BBV Trainerausbildungen ab 2012 (wurde die Trainerausbildung schon vor 2012 absolviert muss der LSB Grundlehrgang noch absolviert werden!!).
Die Anerkennung/Anrechnung anderer Ausbildungen oder Trainerlizenzen wird im Einzelfall entschieden.
Die C- Trainerausbildung im BBV wird zukünftig gesplittet in „Trainer C- Breitensport“ und „Trainer C- Leistungssport“. Die ersten 60 LE (=TRASSI- Ausbildung) der Ausbildung bestehen aus allgemeinen Lehrinhalten für alle Teilnehmer/innen, die an der „Trainer C Ausbildung“ teilnehmen.Alte Lizenzen als Trainerassitent/in oder Nachwuchstrainer/in werden im vollen Umfang als Teil 1 angerechnet. Werr also im Besitz einer solchen, gültigen, Lizenz ist kann direkt in den Teil 2 der C- Ausbildung einsteigen (Breitensport oder Leistungssport)
Die weiteren 40 LE sind dann jeweils mit spezifischen Lehrinhalten für „Trainer C- Leistungssport“ und „Trainer C-Breitensport“ gefüllt.
Dazu kommen 20 LE Hospitation (Praktikum) bei einem/einer BBV Hospitationstrainer/in (siehe Hospitationsliste)
Über die Art der zu erteilenden Lizenz, als „Trainer C- Breitensport“ oder „Trainer C- Leistungssport“, entscheiden folgende Kriterien:
Für den Trainer C- Breitensport:
- Ausdrückliche Anmeldung für den Lehrgang zum „Trainer C- Breitensport“
- Badminton Grundkenntnisse
- Eigene Trainingsgruppe, die dem Bereich „Breitensport“ angegliedert ist.
- Angestrebte Tätigkeit bei Vereinen, die ausschließlich Freizeitgruppen haben
- Wenn das Referat „Lehre/Ausbildung“ und die jeweiligen Referenten im ersten Teil der C- Trainer-Ausbildung bzw. der TRASSI-Ausbildung zu der Erkenntnis kommen, dass der/die Teilnehmer/in sportlich nicht für den Bereich „C- Trainer Leistungssport“ geeignet ist.
- Teilnehmer/innen die keine eigene Trainingsgruppe haben oder die ausschließlich im Bereich Badminton für Behinderte Menschen oder Badminton für Ältere (Ü50) tätig sind / sein wollen.
Für Trainer C- Leistungssport:
- fundierte Badmintonkenntnisse
- Gute Demonstrationsfähigkeit der Schläge
- Bereits eigene Trainingsgruppe im Wettkampfbereich (zumindest als Co- Trainer/in)
Lizenzen anderer Art werden zukünftig nur zu Lizenzen „Trainer C- Breitensport“ umgeschrieben, wenn entsprechende Badmintonkenntnisse bestehen. Hier entscheidet das Referat „Lehre/Ausbildung“ jeweils im Einzelfall.
Die Inhalte, die bei der Ausbildung zum „Trainer C- Breitensport“ vermittelt werden, richten sich in wesentlichen Teilen aus an dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Bewerbers in seinem Verein. Die Prüfungen unterscheiden sich von der „Trainer C-Leistungssport“ – Ausbildung dahingehend, dass beim „Trainer C- Breitensport“ die Demonstrationsfähigkeit nicht so umfangreich abgeprüft wird und zusätzlich, über den ganzen zweiten Ausbildungsteil, ein Projekt, nach Vorgabe, zu bearbeiten ist. Dieses Projekt fließt in die Bewertung der schriftlichen Prüfung ein. Die schriftliche Prüfung ist aus Inhalten des ersten Ausbildungsteils und der spezifischen Inhalte für Trainer C- Breitensport erstellt. Die Lehrprobe muss in einer Hobby- oder Freizeitgruppe zu einem Thema aus dem Bereich Breitensport abgelegt werden.
Trainer C- Leistungssport keine Änderungen der bisherigen Praxis.
23. Oktober 2011, Michael Gefken, BBV Referent Lehre & Ausbildung










